Neues Rechnungslegungsrecht

Das neue Rechnungslegungsrecht wurde vom Bundesrat per 1.1.2013 in Kraft gesetzt. Dank der Übergangsbestimmung können Buchhaltungen jedoch noch nach den alten Vorschriften weitergeführt geführt werden. Zwingend anzuwenden ist das Recht ab dem Geschäftsjahr, dass am oder nach dem 1.1.2015 beginnt.

Das wichtigste in Kürze

  • Die Vorschriften gelten für alle juristischen Personen (Gesellschaften in der Form von AG, GmbH und Genossenschaft)
  • Für Einzelfirmen und Personengesellschaften bis zu einem Umsatz von CHF 500'000 muss das neue Recht nicht zwingend angewendet werden. Diese Firmen können Ihre Buchführungspflicht weiterhin mit einer einfache "Milchbüchli-Rechnung" erledigen.
  • Aktivierung von Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Organisationskosten nicht mehr möglich
  • Die Summe der Vollzeitstellen muss ermittelt werden
  • Grosse Gesellschaften müssen weitere Ausweise erstellen, wie z.B. eine Geldflussrechnung
  • Die Summe der Vollzeitstellen muss ermittelt werden
  • Im Anhang zur Jahresrechnung müssen andere Angaben ausgewiesen werden als bisher